Deutsch Integrationskurs Modul 6
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert seit Januar 2005 auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes Integrationskurse mit intensivem Sprachunterricht und landeskundlichen Inhalten. Nehmen Sie diese Chance zur beruflichen und sozialen Integration in Deutschland wahr!
Wer kann teilnehmen?
- Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und in besondere Weise integrationsbedürftig sind
- Aussiedler, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen
- Ausländer, die schon länger in Deutschland leben, sich aber noch nicht ausreichend in der deutschen Sprache verständigen können
- EU-Bürger, die schon länger in Deutschland leben, sich aber noch nicht ausreichend in der deutschen Sprache verständigen können
- Ausländer, die ALG II - Bezieher sind, und zur Teilnahme an einem Sprachkurs aufgefordert werden
- Ausländer, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und zwar zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzugs oder aus humanitären Gründen
- Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis erhalten
- Langjährig Geduldete, die über einen Aufenthaltstitel verfügen
- Ausländer, die SGB II - Leistungsbezieher sind und direkt von durch die ARGE eine Verpflichtung erhalten
Kosten: 1,95 EUR/Unterrichtseinheit, teilweise ist eine Kostenbefreiung möglich. Personen, die von der Kursgebühr befreit sind, können eine Fahrtkostenerstattung beantragen (wir helfen gerne bei der Antragstellung).
Zusätzliche Preisinformation: geförderter Beitrag